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KK-Gewehr

Auf 4 Schießständen kann in folgenden Klassen geschossen werden:

      • Jugendklasse m/w(ab 15 Jahre)
      • Juniorenklasse m/w (ab 17 Jahre)
      • Schützenklasse/Damenklasse (ab 21 Jahre)
      • Altersklasse/Damenaltersklasse (ab 46 Jahre)
      • Seniorenklasse 1/Seniorinnen (ab 56 Jahre)
      • Seniorenklasse 2 (ab 66 Jahre)
      • Auflageschießen ab 56 Jahre

    Das Mindestalter für jugendliche Schützen beträgt 14 Jahre.
    Jugendliche Schützen benötigen das schriftliche Einverständnis des Erziehungsberechtigten.

    Waffe:
    Kleinkalibergewehre (Einzellader) jeder Art mit einem Kaliber von maximal 5,6 mm (.22 lfb) und einem Höchstgewicht von 8 kg. Abzug und Schäftung beliebig. Laufbeschwerung (innerhalb des zulässigen Gesamtgewichtes), Daumenauflage und verstellbare Kolbenkappe sind gestattet.

    Munition:
    Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb).

    Scheiben:
    Durchmesser der 10 = 10,4 mm, Ringabstand = jeweils 8,0 mm.

    Entfernung:
    50 m.

    Anschlag:
    Dreistellungskampf = je 1/3 des Schußpensums im liegenden, stehenden und knienden Anschlag
    Liegendkampf = gesamtes Schußpensum im liegenden Anschlag.
    Auflageschießen = gesamtes Schußpensum stehend bzw. ab 72 Jahre sitzend aufgelegt.

    Programme:
    Dreistellungskampf:
    60 Schuß, davon 20 Schuß liegend, 20 Schuß stehend, 20 Schuß kniend in einer Gesamtschießzeit von 150 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 135 Minuten inkl. Probeschüsse (Regel 1.80 SpO).
    Liegendkampf: 60 Schuß in einer Gesamtschießzeit von 90 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 75 Minuten.
    Auflageschießen: 30 Schuß in 60 Minuten.

    Anmerkung: Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden

 

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