- Jugendklasse m/w(ab 15 Jahre)
- Juniorenklasse m/w (ab 17 Jahre)
- Schützenklasse/Damenklasse (ab 21 Jahre)
- Altersklasse/Damenaltersklasse (ab 46 Jahre)
- Seniorenklasse 1/Seniorinnen (ab 56 Jahre)
- Seniorenklasse 2 (ab 66 Jahre)
- Auflageschießen ab 56 Jahre
Das Mindestalter für jugendliche Schützen beträgt 14 Jahre.
Jugendliche Schützen benötigen das schriftliche Einverständnis des Erziehungsberechtigten.
Waffe:
Kleinkalibergewehre (Einzellader) jeder Art mit einem Kaliber von maximal 5,6 mm (.22 lfb) und einem
Höchstgewicht von 8 kg. Abzug und Schäftung beliebig. Laufbeschwerung (innerhalb des zulässigen Gesamtgewichtes), Daumenauflage und verstellbare Kolbenkappe sind gestattet.
Munition:
Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb).
Scheiben:
Durchmesser der 10 = 10,4 mm, Ringabstand = jeweils 8,0 mm.
Entfernung:
50 m.
Anschlag:
Dreistellungskampf = je 1/3 des Schußpensums im liegenden, stehenden und knienden Anschlag
Liegendkampf
= gesamtes Schußpensum im liegenden Anschlag.
Auflageschießen = gesamtes Schußpensum stehend bzw. ab 72 Jahre sitzend aufgelegt.
Programme:
Dreistellungskampf: 60 Schuß, davon 20 Schuß liegend, 20 Schuß stehend, 20 Schuß kniend in einer Gesamtschießzeit
von 150 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 135 Minuten inkl. Probeschüsse (Regel 1.80 SpO).
Liegendkampf: 60 Schuß in einer Gesamtschießzeit von 90 Minuten inkl.
Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 75 Minuten.
Auflageschießen: 30 Schuß in 60 Minuten.
Anmerkung: Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines
Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden